Aufgabenteilung von Franchisegeber & -nehmer
Franchising wird auch als “partnership for profit” bezeichnet, da sich selbstständige Unternehmer zum beiderseitigen Nutzen in einer symbiotischen Partnerschaft zusammenfinden. Franchising ist über Jahrhunderte hinweg gewachsen und entwickelt sich ständig weiter. Die Vertriebsform Franchising ist so angelegt, dass die Vielfältigkeit der Konzepte genau auf das Produkt bzw. die Branche zugeschnitten ist und die Arbeitsteilung zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer das System so flexibel macht, dass es sich jederzeit neuen Marktgegebenheiten anpassen kann. Beim Franchising entsteht eine enge Partnerschaft zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer.
Die Aufgabenverteilung hierbei ist klar geregelt:
Der Franchisenehmer kauft sich das Recht an dem Namen und dem Geschäftskonzept des Franchisegebers und hat gleichzeitig Anspruch auf umfassende Dienstleistungen. Welche Leistungen der Franchisenehmer genau von seinem Franchisegeber verlangen kann, ist im Vertrag und im Franchisehandbuch festgelegt.
Interessante Links für Sie:
An dieser Stelle haben wir für Sie interessante Links zusammengestellt unter dem sich nicht nur Franchisegeber, sondern auch Franchisenehmer ausführlich informieren können.
Franchise-Net
www.franchise-net.de
Franchiseportal
www.franchiseportal.de
Deutscher Franchisverband
www.dfv-franchise.de
