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Was ist Franchise?

Franchising gilt als Königsweg zur Selbstständigkeit.

Während 85% aller Einzelunternehmer vor dem 5. Jahr nach der Gründung des eigenen Geschäfts scheitern, sind 92% aller franchisierten Existenzgründungen (Franchisenehmer) erfolgreich (Gallup Institut, Princeton, N.J.). Dies ist mitunter auch der Grund, warum nach dem Zusammenbruch der New Economy und dem Scheitern namhafter Neufirmen die Existenzgründung auf der Grundlage bewährter Franchisesysteme sehr beliebt ist.

Unternehmer werden ohne eigene Geschäftsidee. Viele Arbeitnehmer wollen selbstständig und eigenverantwortlich unternehmerisch werden, haben aber keine eigene Geschäftsidee. Franchising bietet hier eine Lösung: Der Franchisenehmer übernimmt ein bereits mehrfach getestetes und nachweislich erfolgreiches Geschäftsmodell und wird damit selbstständiger Unternehmer. Auch und gerade für Menschen ohne abhängige Beschäftigung ist Franchising der Weg aus oft ungewollter Beschäftigungslosigkeit.

Nach einer Erhebung des Deutschen Franchise-Verbandes aus 2006 waren mit einer Steigerung um 5 Prozent bereits 51.100 selbstständige Franchise-Nehmer in Deutschland tätig. Die Hälfte davon bieten Dienstleistungen an, knapp ein Drittel betreiben Handelsunternehmen. Das Gastgewerbe ist mit 14 Prozent und das Handwerk mit 7 Prozent vertreten.

Das Risiko, mit der geprüften Geschäftsidee als Franchisenehmer unternehmerisch erfolglos zu bleiben ist, wie Studien (aktuell Gallup und KfW) immer wieder nachweisen, sehr gering und die Vorteile im Vergleich zum unternehmerischen “Einzelkämpfer” sind klar vorhanden.

Franchise-Definition

Die offizielle Definition des Begriffs “Franchising” der European Franchise Federation (EFF) lautet:

“Franchising ist ein Vertriebssystem, durch das Waren und/oder Dienstleistungen und/oder Technologien vermarktet werden. Es gründet sich auf eine enge und fortlaufende Zusammenarbeit rechtlich und finanziell selbstständiger und unabhängiger Unternehmen, den Franchisegeber und seine Franchisenehmer.

Der Franchisegeber gewährt seinen Franchisenehmern das Recht und legt ihnen gleichzeitig die Verpflichtung auf, ein Geschäft entsprechend seinem Konzept zu betreiben. Dieses Recht berechtigt und verpflichtet den Franchisenehmer, gegen ein direktes oder indirektes Entgelt im Rahmen und für die Dauer eines schriftlichen, zu diesem Zweck zwischen den Parteien abgeschlossenen Franchise-Vertrags bei laufender technischer und betriebswirtschaftlicher Unterstützung durch den Franchisegeber, den Systemnamen und/oder das Warenzeichen und/oder die Dienstleistungsmarke und/oder andere gewerbliche Schutz- oder Urheberrechte sowie das Know-how, die wirtschaftlichen und technischen Methoden und das Geschäftssystem des Franchisegebers zu nutzen.”

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